Gute Arbeit kostet Geld

Die Vergütung meiner anwaltlichen Tätigkeit soll für Sie von vornherein transparent gemacht werden. Deshalb kläre ich zu Beginn jedes neuen Mandates über die verschiedenen Möglichkeiten auf und treffe gemeinsam mit Ihnen eine für beide Seiten faire Vergütungsvereinbarung.

Die Kanzlei arbeitet mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, kümmern wir uns im Falle unserer Beauftragung zunächst um die Deckungszusage bei der Versicherung und holen alle notwendigen Informationen und Unterlagen ein.

Es besteht die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts bemisst sich in der Regel nach der Höhe des zugrunde liegenden Gegenstandswertes und unterscheidet nach den verschiedenen Tätigkeiten des Rechtsanwalts und dessen Umfang.

Eine Vergütung nach Zeitaufwand bietet sich an bei Mandaten, die einen hohen Arbeits- und Zeitaufwand verursachen oder ein hoher Streitwert erhebliche Kosten verursachen würde. Die Vergütung wird dann auf der Basis eines angemessenen Stundensatzes berechnet. Die Höhe meines Stundensatzes liegt zwischen 180 EUR bis 230 EUR und hängt von der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten, dem Haftungsrisiko und der Qualifikation in dem jeweiligen Rechtsgebiet ab.
Bei länger laufenden Mandaten sorgt eine zeitnahe Abrechnung der Vergütung für Ihre laufende Information und die jederzeitige Transparenz der Kosten.

Mandaten, bei denen regelmäßig außergerichtliche Fragen auftreten, biete ich den Abschluss eines Beratungsvertrages und die Vergütung eine Pauschalvergütungsvereinbarung an. Die Höhe der Gebühren wird durch die Zeitdauer der anwaltlichen Tätigkeit angemessen bestimmt.